Beginn und Ende der Versicherung

Damit die Versicherung in Kraft treten kann, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Für das akademische Jahr in dem die Versicherung gelten soll, muss der/die Studierende bei der Universität Basel immatrikuliert sein.
     
  • Die Anmeldung via Internet ist erfolgt.
     
  • Die Jahresprämie wurde eingezahlt. Einzahlungsscheine sind beim Sekretariat der Sozialberatung der Universität Basel zu beziehen oder Sie überweisen die Prämie von CHF 47.00 direkt auf:

    PC-Konto: 40-648263-7
    Rimas Insurance-Broker AG
    Uni-Studentenunfallversicherung
    Bitte geben Sie unter Mitteilungen Ihre Immatrikulationsnummer an.

Der Versicherungsschutz beginnt am folgenden Tag nach Zahlungseingang, frühestens jedoch am 1.09. und endet am 30.8. des für die Versicherung geltenden Studienjahres. Der Versicherungsschutz erneuert sich nicht stillschweigend.

Wird das Studium unterjährig abgebrochen, so bleibt der Versicherungsschutz bis zum Ende des laufenden Studienjahres (31.08.) bestehen. Eine Rückprämie wird nicht gewährt.

Jährliche Erneuerung

Die Versicherung muss jährlich erneuert werden. Es gilt dasselbe Anmeldeverfahren wie beim erstmaligen Abschluss der Versicherung.

Die Erneuerung der Unfallversicherung liegt in der Verantwortung der Studierenden. Sie erhalten kein Erinnerungsschreiben. Um eine Lücke des Versicherungsschutzes zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Unfallversicherung entsprechend frühzeitig zu erneuern.