Beginn und Ende der VersicherungDamit die Versicherung in Kraft treten kann, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Der Versicherungsschutz beginnt am folgenden Tag nach Zahlungseingang, frühestens jedoch am 1.09. und endet am 30.8. des für die Versicherung geltenden Studienjahres. Der Versicherungsschutz erneuert sich nicht stillschweigend. Wird das Studium unterjährig abgebrochen, so bleibt der Versicherungsschutz bis zum Ende des laufenden Studienjahres (31.08.) bestehen. Eine Rückprämie wird nicht gewährt. Jährliche ErneuerungDie Versicherung muss jährlich erneuert werden. Es gilt dasselbe Anmeldeverfahren wie beim erstmaligen Abschluss der Versicherung. Die Erneuerung der Unfallversicherung liegt in der Verantwortung der Studierenden. Sie erhalten kein Erinnerungsschreiben. Um eine Lücke des Versicherungsschutzes zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Unfallversicherung entsprechend frühzeitig zu erneuern.
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