Vorgehen im Schadenfall
Im Schadenfall ist die «Axa»
sowie die Universität Basel unverzüglich zu informieren:
Axa Versicherung
Laupenstrasse 19
3008 Bern
Tel. 0800 809 809 (Axa, 24 h Gratisnummer)
Im Ausland +41 800 809 809 oder +41 58 218 11 00
Universität Basel
Herrn Gaudenz Henzi
Petersplatz 1
4003 Basel
Tel. +41 61 207 30 20,
E-Mail: Gaudenz Henzi
Schadenanzeige
Schadenformular zum ausdrucken.
Obliegenheiten
- Bei einem Unfall, welcher möglicherweise eine Versicherungsleistung auslöst, hat die versicherte Person der AXA unverzüglich
Mitteilung zu machen.
- Die versicherte Person hat hat die Ärzte, die sie behandeln oder
behandelt haben, der AXA gegenüber von der Schweigepflicht zu entbinden.
- Werden Verhaltenspflichten schuldhaft verletzt, und
wird dadurch die Feststellung oder das Ausmass der
Unfallfolgen beeinflusst, kann die AXA ihre Leistungen
kürzen. Eine Kürzung entfällt jedoch, wenn das vertragswidrige Verhalten auf die Feststellung und das
Ausmass der Unfallfolgen nachweisbar keinen Einfluss ausgeübt hat..
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